Skip to main content

Schulgeld

Für eine Schule in freier Trägerschaft, wie die unsere ist es leider notwendig, ein monatliches Schulgeld zu erheben. Ursächlich hierfür ist, dass unsere Schule lediglich etwa 65 % der Betriebskosten durch staatliche Zuschüsse gedeckt bekommt. Diese Zuschüsse orientieren sich an den Kosten staatlicher Schulen, sind jedoch so bemessen, dass ein erheblicher Eigenanteil beim Schulträger verbleibt.

Um die verbleibenden 35 % der Kosten zu finanzieren und gleichzeitig eine hohe Qualität der Bildung sowie ein unterstützendes Betreuungsumfeld für die Schüler und Schülerinnen unserer Schule sicherzustellen, sind wir auf die Beiträge der Eltern angewiesen. (nähere Erläuterungen hier unter Schulfinanzierung LINK). Jede Familie zahlt daher ein monatliches Schulgeld, für welches ein Richtsatz von 6 Prozent aller Nettoeinkünfte der Familie (ohne Kindergeld) zu Grunde gelegt wird. Besuchen zwei Kinder oder mehr Kinder derselben Familie die Schule, erfolgt eine Staffelung.

Unsere Beitragsordnung finden Sie hier:

Unser Ziel ist es dabei, die finanzielle Belastung für die Eltern so fair und tragbar wie möglich zu gestalten. Abweichungen von diesem Richtsatz werden individuell vereinbart, wenn das Kind sonst auf Grund der Schulgeldhöhe unsere Schule nicht oder nicht mehr besuchen könnte, da jedem Kind der Zugang an unsere Schule unabhängig von den Einkommensverhältnissen seiner Eltern ermöglicht werden soll.
Dies erfordert in unserer Schulgemeinschaft von jedem einzelnen ein hohes Maß an Anerkennung des Solidarprinzips, denn wirtschaftlich stärkere Schultern tragen mehr als schwächere.

Der Erhebungsbogen, dient als Grundlage für die Berechnung und kann hier eingesehen werden: